Die Hundesteuer und die
Hundeversicherung bzw. Hundehaftpflicht sind, wie wir bereits erfahren
haben, Kostenfaktoren, mit denen Hundehalter rechnen müssen.
Die Hundesteuer ist Pflicht und sehr umstritten, da keiner so genau
weiß wozu sie eigentlich da ist. Die Hundeversicherung
(Hundehaftpflicht) hingegen ist freiwillig. Hundehalter sollten jedoch
nicht auf eine Hundeversicherung verzichten, da eine Hundehaftpflicht
sämtliche Schäden bezahlt, die ein Hund im Falle
eines Schadenfalles anrichtet. Und wie bei uns Menschen passiert auch
Hunden schnell mal ein Missgeschick. Und das kann dann sehr teuer
werden. Hundesteuer Bei der Hundsteuer wird die Haltung von Hunden
besteuert. Steuerpflichtig ist der Hundehalter. In Deutschland
existiert keine einheitlich geregelte Hundesteuer. Die Höhe
der Hundesteuer ist damit von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Die
jährlichen Kosten variieren etwa zwischen 50 bis 250 Euro pro
Jahr für einen einzelnen Hund. Die Steuer ist nach der Anzahl
der gehaltenen Hunde gestaffelt. Jeder weitere Hund kostet
zusätzlich Hundesteuer (die Beträge für
weitere Hunde sind i.d.R. höher als für den ersten
Hund). Hunde müssen nach der 12. Lebenswoche bei der
zuständigen Steuerbehörde angemeldet werden. Zur
Anmeldung muss ein Personalausweis vorgelegt werden sowie Angaben
über den Hund (z.B. Alter, Wurftag, Rasse, Geschlecht,
Zeitpunkt, Ort und Anschaffungszeitpunkt). Nach Anmeldung des Hundes
bei einer kommunalen Steuerbehörde bekommt der Hundehalter
einen Hundesteuerbescheid. In dem Steuerbescheid sind
sämtliche Daten des Hundes festgehalten wie z.B. Rasse,
Größe, Geschlecht etc. Nach Anmeldung
erhält der Hundehalter eine Steuermarke, die der Hund am
Halsband tragen muss. Befreit von der Steuer sind Blindenhunde,
Rettungshunde und Diensthunde (z.B. in forstwirtschaftlichen
Betrieben). Auch bei Wachhunden kann es unter bestimmten
Voraussetzungen eine Steuerbefreiung bzw. Ermäßigung
geben. Personen, die über wenig Einkommen verfügen,
können ebenfalls von der Steuer befreit bzw. teilweise
entlastet werden. Sollten Hunde nicht angemeldet werden und
später einmal damit auffallen, kann die Behörde einen
rückwirkenden Steuerbescheid erstellen. Auch Strafen sind im
Rahmen der Hundesteuerordnung möglich.
Die Rechtsgrundlagen für die Besteuerung von Hunde sind die landesgesetzlichen Hundesteuer-Gesetze bzw. Kommunalabgabengesetze, die die Gemeinden zur Steuererhebung verpflichten oder zum Erlass entsprechender Steuersatzungen berechtigen. Die ordnungspolitischen Ziele der Steuer sollen dazu beitragen, die Anzahl der Hunde zu begrenzen. Hundeversicherung (Hundehaftpflicht) Eine Hundeversicherung oder so genannte Hundehaftpflicht ist jedem Hundebesitzer anzuraten. Denn Hunde können großen Schaden anrichten. Wie bei uns Menschen unterlaufen auch Hunden schnell Fehler und Missgeschicke. Egal wie gut ein Hund erzogen ist. Ob das Hündchen das Sofa von Freunden zerfetzt oder einen Auffahrunfall verursacht, die Kosten trägt in jedem Fall der Hundehalter. Und diese Kosten können unter unglücklichen Umständen sehr hoch ausfallen. Dann ist es hilfreich, wenn eine Hundeversicherung bzw. Hundehaftpflicht für den Schaden aufkommt und das Geld nicht aus der eigenen Tasche bezahlt werden muss. Die jährlichen Kosten für eine und die haftpflicht belaufen sich zwischen 40 bis 150 Euro. Eine günstige Hundeversicherung findet man auf dieser Seite oder in einer Internetsuchmaschine unter Eingabe der Begriffe „Hundeversicherung Vergleich“ oder „günstige Hundeversicherung“. Nach den neuen Hundegesetzen in vielen Bundesländern ist es für bestimmte Rassen (z.B. Kampfhund) Pflicht, eine Hundehaftpflicht abzuschließen. Informationen hierüber erteilt die jeweilige kommunale Stelle. Eine Hundeversicherung für Kampfhunde kostet i.d.R. mehr als eine normale Hundehaftpflicht. Fast alle Versicherungsunternehmen und Versicherungsmakler bieten verschiedene Varianten der Hundehaftpflicht an.
Die Rechtsgrundlagen für die Besteuerung von Hunde sind die landesgesetzlichen Hundesteuer-Gesetze bzw. Kommunalabgabengesetze, die die Gemeinden zur Steuererhebung verpflichten oder zum Erlass entsprechender Steuersatzungen berechtigen. Die ordnungspolitischen Ziele der Steuer sollen dazu beitragen, die Anzahl der Hunde zu begrenzen. Hundeversicherung (Hundehaftpflicht) Eine Hundeversicherung oder so genannte Hundehaftpflicht ist jedem Hundebesitzer anzuraten. Denn Hunde können großen Schaden anrichten. Wie bei uns Menschen unterlaufen auch Hunden schnell Fehler und Missgeschicke. Egal wie gut ein Hund erzogen ist. Ob das Hündchen das Sofa von Freunden zerfetzt oder einen Auffahrunfall verursacht, die Kosten trägt in jedem Fall der Hundehalter. Und diese Kosten können unter unglücklichen Umständen sehr hoch ausfallen. Dann ist es hilfreich, wenn eine Hundeversicherung bzw. Hundehaftpflicht für den Schaden aufkommt und das Geld nicht aus der eigenen Tasche bezahlt werden muss. Die jährlichen Kosten für eine und die haftpflicht belaufen sich zwischen 40 bis 150 Euro. Eine günstige Hundeversicherung findet man auf dieser Seite oder in einer Internetsuchmaschine unter Eingabe der Begriffe „Hundeversicherung Vergleich“ oder „günstige Hundeversicherung“. Nach den neuen Hundegesetzen in vielen Bundesländern ist es für bestimmte Rassen (z.B. Kampfhund) Pflicht, eine Hundehaftpflicht abzuschließen. Informationen hierüber erteilt die jeweilige kommunale Stelle. Eine Hundeversicherung für Kampfhunde kostet i.d.R. mehr als eine normale Hundehaftpflicht. Fast alle Versicherungsunternehmen und Versicherungsmakler bieten verschiedene Varianten der Hundehaftpflicht an.