Als Hundehalter sind Sie
laut Tierschutzgesetz zunächst verpflichtet Ihren Hund
artgerecht zu halten. Das ergibt sich aus § 11 des
Tierschutzgesetzes. Die kommunalen Gesetze und Verordnungen
verpflichten Hundehalter, Hundesteuer zu zahlen. Nach
spätestens drei Monaten ist ein Hund bei der
zuständigen Steuerstelle meldepflichtig (mehr dazu im Kapitel
4). Hunde sind grundsätzlich anzuleinen in der Nähe
von: Kindergärten, Spielplätzen und Parkanlagen.
Beachten Sie die Schilder vor öffentlichen Gebäuden,
Einrichtungen und Plätzen (z.B. Badeseen). Die meisten
Wälder sind keine Auslaufgebiete für Hunde. Somit
besteht auch hier Leinenzwang. Die allgemeine Pflicht zum Maulkorb oder
zur Hundeleine entnehmen Sie den jeweiligen Ländergesetzen und
– Verordnungen. Die Kampfhunddebatte der letzten Jahre hat zu
einer hundefeindlichen Stimmung in der Gesellschaft geführt.
Hundehalter sollten dieser Stimmung entgegenwirken. Besonders deshalb
empfiehlt sich: Hundekot ist grundsätzlich von der
Straße zu entfernen Lassen Sie Ihren Hund nicht gegen
Häuserwände und Autos urinieren. Nehmen Sie
Rücksicht auf Jogger, Radfahrer, Kinder und
ängstliche Menschen. Rufen Sie Ihren Hund zu sich, und leinen
Sie ihn an.